Jährliche Brandschutzunterweisung
Brandschutzunterweisung – Pflicht und Prävention
Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, ihre Beschäftigten regelmäßig über Gefahren am Arbeitsplatz zu informieren und zu unterweisen. Dazu gehört auch die jährliche Brandschutzunterweisung, die in vielen Betrieben leider gar nicht oder nicht ordnungsgemäß durchgeführt wird.
Rechtsgrundlage: Die Verpflichtung zur Brandschutzunterweisung ist unter anderem in der ASR A2.2 (Technische Regel für Arbeitsstätten) geregelt.
Inhalte und Ablauf der Unterweisung
Im Sinne der Prävention fordert der Gesetzgeber eine jährliche Schulung im Brandschutz, einschließlich der praktischen Handhabung eines Handfeuerlöschers.
Die Unterweisung besteht aus zwei Teilen:
Teilnehmerzahl und Durchführung
Teilnehmerzahl: mindestens 5, maximal 20 Personen pro Kurs
Ziel: Ihre Mitarbeitenden sollen im Ernstfall sicher und richtig handeln – zum Schutz von Menschen, Sachwerten und Betriebsabläufen
Unsere praxisnahen Schulungen helfen, Risiken zu minimieren und Schäden zu vermeiden. Wir unterweisen Ihre Angestellten mit dem Ziel, sich selbst und Ihren Betrieb im Ernstfall wirksam zu schützen.
Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot für Ihre nächste Brandschutzunterweisung.
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