Brandschutz- und Sicherheitstechnik Hofer

vorbeugender Brandschutz für Ihr Leben  und Eigentum!

Brandschutzunterweisungen:

 

Jährliche Brandschutzunterweisung

 

Brandschutzunterweisung – Pflicht und Prävention

Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, ihre Beschäftigten regelmäßig über Gefahren am Arbeitsplatz zu informieren und zu unterweisen. Dazu gehört auch die jährliche Brandschutzunterweisung, die in vielen Betrieben leider gar nicht oder nicht ordnungsgemäß durchgeführt wird.

 

Rechtsgrundlage: Die Verpflichtung zur Brandschutzunterweisung ist unter anderem in der ASR A2.2 (Technische Regel für Arbeitsstätten) geregelt.

 

Inhalte und Ablauf der Unterweisung

Im Sinne der Prävention fordert der Gesetzgeber eine jährliche Schulung im Brandschutz, einschließlich der praktischen Handhabung eines Handfeuerlöschers.

Die Unterweisung besteht aus zwei Teilen:

 

  • Theoretischer Teil: Grundlagen des Brandschutzes, Verhalten im Brandfall, Gefahrenquellen
  • Praktischer Teil: Umgang mit Feuerlöschern, Löschübungen unter realistischen Bedingungen
  • Alternativ kann auch nur der praktische Teil angeboten werden – ideal für Auffrischungskurse oder gezielte Schulungen.

 

Teilnehmerzahl und Durchführung

Teilnehmerzahl: mindestens 5, maximal 20 Personen pro Kurs

 

Ziel: Ihre Mitarbeitenden sollen im Ernstfall sicher und richtig handeln – zum Schutz von Menschen, Sachwerten und Betriebsabläufen
 

Unsere praxisnahen Schulungen helfen, Risiken zu minimieren und Schäden zu vermeiden. Wir unterweisen Ihre Angestellten mit dem Ziel, sich selbst und Ihren Betrieb im Ernstfall wirksam zu schützen.

 

Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot für Ihre nächste Brandschutzunterweisung.

 


 


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