Jährliche Brandschutzunterweisung
Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet seine Beschäftigten über die Gefahren ihres Arbeitsplatzes aufzuklären und zu unterweisen.
Jedoch wird in vielen Betrieben die jährliche Brandschutzunterweisung überhaupt nicht oder oft nicht ordnungsgemäß durchgeführt.
Dies schreibt auch der Gesetzgeber vor und ist u.a. Nachzulesen in der ASR A2.2 (Technische Regel für Arbeitsstätten - zum Download)
Im Sinne der Prävention wird eine jährliche Unterweisung im Brandschutz mit Handhabung eines Handfeuerlöschers gefordert.
Inhalt der Unterweisung ist ein theoretischer und ein praktischer Teil.
Durch praxisnahe Unterweisungen können große Schäden in Betrieben vermieden werden.
Wir werden uns bemühen Ihre Angestellten so zu unterweisen, dass sie Schaden von sich und Ihrem Betrieb abwenden können.
Alternativ kann auch nur die praktische Unterweisung angeboten werden.
Die Teilnehmerzahl pro Kurs sollte bei mindestens 5 und maximal 20 liegen.