Brandschutz- und Sicherheitstechnik Hofer

vorbeugender Brandschutz für Ihr Leben  und Eigentum!

Schaum in Feuerlöschern und PFAS-Regulierung


PFAS-Regulierung

Update - (Jan. 2025):

Entwurf der EU-Kommission 

betreffend der Beschränkung 

von PFAS in Feuerlöschschaum 


Sehr geehrte Kunden,


der bvfa (BUNDESVERBAND TECHNISCHER BRANDSCHUTZ e.V.)informiert regelmäßig 

über die neuesten Entwicklungen bezüglich der Beschränkung

von PFAS (per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen) in Feuerlöschern.

Die EU-Kommission hat kürzlich den Entwurf einer Verordnung veröffentlicht,

der sich auf die Beschränkung von PFAS in Feuerlöschschaum bezieht.

Während die allgemeinen Bestimmungen mit den bereits bekannten Informationen

aus der endgültigen Stellungnahme des RAC (Risk Assessment Committee)

und des SEAC (Socio-Economic Analysis Committee) übereinstimmen,

wurden einige Übergangsfristen verlängert.


Die wichtigsten Übergangsfristen im Entwurf sind wie folgt:


12 Monate

für das Inverkehrbringen von Feuerlöschschäumen

in tragbaren Feuerlöschern


18 Monate

für das Inverkehrbringen von alkoholbeständigen Feuerlöschschäumen

in tragbaren Feuerlöschern


18 Monate

für die Verwendung zu Ausbildungs- und Prüfzwecken

sowie für kommunale Feuerwehren


Bis zum 31. Dezember 2030

für die Verwendung in tragbaren Feuerlöschern


10 Jahre

für die Verwendung in Betrieben, die unter die Richtlinie 2012/18/EU (Seveso-Standorte) fallen, 

für Anlagen der Offshore-Öl- und -Gasindustrie, Militärschiffe und bereits in Betrieb befindliche zivile Schiffe


5 Jahre

für alle anderen Verwendungszwecke, wie z. B. in der Zivilluftfahrt,

auf neuen Schiffen sowie in der luft- und landgestützten Verteidigung


Wichtige Hinweise:

Es ist entscheidend zu beachten, dass alle Bestimmungen aus früheren PFAS-Beschränkungen 

vom Anwendungsbereich dieser neuen Beschränkung ausgenommen sind. 

Dies führt dazu, dass beispielsweise öffentliche Feuerwehren

unterschiedliche Übergangsfristen für PFHxA-haltige Schäume

und andere PFAS-haltige Schäume haben.

Da Anwender oft nicht genau wissen, welche PFAS in ihren Produkten enthalten sind,

ist mit einer Zunahme von Nachfragen zu rechnen.

Was bedeutet das für Sie und uns, als Ihre Partner vor Ort? 


Wir empfehlen Ihnen, Ihre Bestände und den Einsatz von Feuerlöschern 

mit PFAS-haltigem Schaum zu überprüfen um sicherzustellen, 

dass Sie die neuen Übergangsfristen einhalten können.

Unser Team steht Ihnen selbstverständlich für weitere Informationen 

und Unterstützung zur Verfügung.

Bei weiteren Fragen oder wenn Sie die originalen Unterlagen (englische Version

der EU-Kommission einsehen möchten, zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden.

Wir halten Sie über alle relevanten Änderungen auf dem Laufenden.

+ + + + +

Sollten uns neue Erkenntnisse zur Gesetzgebung erreichen,

werden wir Sie selbstverständlich umgehend darüber benachrichtigen.


Wir freuen uns darauf, gemeinsam mit Ihnen, unseren Kunden, 

einen nachhaltigeren und zukunftssicheren Weg zu beschreiten.


Datenschutzerklärung · Impressum · AGB · Anfahrt

 

Copyright © 2025 · Letzte Änderung: 17.08.2025 · www.brandschutz-hofer.de. All Rights Reserved.