Update - (Jan. 2025):
Entwurf der EU-Kommission
betreffend der Beschränkung
von PFAS in Feuerlöschschaum
Sehr geehrte Kunden,
der bvfa (BUNDESVERBAND TECHNISCHER BRANDSCHUTZ e.V.)informiert regelmäßig
über die neuesten Entwicklungen bezüglich der Beschränkung
von PFAS (per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen) in Feuerlöschern.
Die EU-Kommission hat kürzlich den Entwurf einer Verordnung veröffentlicht,
der sich auf die Beschränkung von PFAS in Feuerlöschschaum bezieht.
Während die allgemeinen Bestimmungen mit den bereits bekannten Informationen
aus der endgültigen Stellungnahme des RAC (Risk Assessment Committee)
und des SEAC (Socio-Economic Analysis Committee) übereinstimmen,
wurden einige Übergangsfristen verlängert.
Die wichtigsten Übergangsfristen im Entwurf sind wie folgt:
12 Monate
für das Inverkehrbringen von Feuerlöschschäumen
in tragbaren Feuerlöschern
18 Monate
für das Inverkehrbringen von alkoholbeständigen Feuerlöschschäumen
in tragbaren Feuerlöschern
18 Monate
für die Verwendung zu Ausbildungs- und Prüfzwecken
sowie für kommunale Feuerwehren
Bis zum 31. Dezember 2030
für die Verwendung in tragbaren Feuerlöschern
10 Jahre
für die Verwendung in Betrieben, die unter die Richtlinie 2012/18/EU (Seveso-Standorte) fallen,
für Anlagen der Offshore-Öl- und -Gasindustrie, Militärschiffe und bereits in Betrieb befindliche zivile Schiffe
5 Jahre
für alle anderen Verwendungszwecke, wie z. B. in der Zivilluftfahrt,
auf neuen Schiffen sowie in der luft- und landgestützten Verteidigung
Wichtige Hinweise:
Es ist entscheidend zu beachten, dass alle Bestimmungen aus früheren PFAS-Beschränkungen
vom Anwendungsbereich dieser neuen Beschränkung ausgenommen sind.
Dies führt dazu, dass beispielsweise öffentliche Feuerwehren
unterschiedliche Übergangsfristen für PFHxA-haltige Schäume
und andere PFAS-haltige Schäume haben.
Da Anwender oft nicht genau wissen, welche PFAS in ihren Produkten enthalten sind,
ist mit einer Zunahme von Nachfragen zu rechnen.
Was bedeutet das für Sie und uns, als Ihre Partner vor Ort?
Wir empfehlen Ihnen, Ihre Bestände und den Einsatz von Feuerlöschern
mit PFAS-haltigem Schaum zu überprüfen um sicherzustellen,
dass Sie die neuen Übergangsfristen einhalten können.
Unser Team steht Ihnen selbstverständlich für weitere Informationen
und Unterstützung zur Verfügung.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie die originalen Unterlagen (englische Version)
der EU-Kommission einsehen möchten, zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden.
Wir halten Sie über alle relevanten Änderungen auf dem Laufenden.
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Sollten uns neue Erkenntnisse zur Gesetzgebung erreichen,
werden wir Sie selbstverständlich umgehend darüber benachrichtigen.
Wir freuen uns darauf, gemeinsam mit Ihnen, unseren Kunden,
einen nachhaltigeren und zukunftssicheren Weg zu beschreiten.
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